BVerwG - 20.08.1986 (8 C 58.85) - DRsp Nr. 1996/15764
BVerwG, vom 20.08.1986 - Aktenzeichen 8 C 58.85
DRsp Nr. 1996/15764
§ 128 Abs. 3 Nr. 2 (Ortsdurchfahrten) hat keinen Einfluß auf den Begriff der Anbaustraße.Der nur für Gehwege an einer klassifizierten Straße entstandene Aufwand ist auf die erschlossenen Grundstücke zu verteilen.Ein tatsächliches Hindernis hindert das Erschlossensein i.S. der §§ 131 und 133 nur, wenn es von solchem Gewicht ist, daß es zur Unzumutbarkeit des Heranfahrens an die Grundstücksgrenze führt. Ein schmaler Grünstreifen als rechtlicher Bestandteil der Anbaustraße hindert das Entstehen der Beitragspflicht, wenn die straßenrechtliche Widmung ein Überfahren ohne Befestigung nicht gestattet.