BVerwG - 13.04.1983 (4 C 21.79) - DRsp Nr. 1996/15842
BVerwG, vom 13.04.1983 - Aktenzeichen 4 C 21.79
DRsp Nr. 1996/15842
Eine im Außenbereich privilegierte Auskiesung größeren Umfangs, die nach Landschaftsschutzrecht in einer durch Ausnahmegenehmigung nicht behebbaren Weise unzulässig ist, kann auch planungsrechtlich nicht genehmigt werden.