BVerwG - 04.06.1993 (8 C 55.91) - DRsp Nr. 1996/15626
BVerwG, vom 04.06.1993 - Aktenzeichen 8 C 55.91
DRsp Nr. 1996/15626
Ein Heranziehungsbescheid, der zu Unrecht auf landesrechtliches Straßenbaubeitragsrecht gestützt ist, muß gem. § 113 Abs. 1 Satz 1 VwGO darauf überprüft werden, ob und ggf. in welchem Umfang er mit Blick auf das Erschließungsbeitragsrecht aufrechterhalten werden kann (Anschluß an BVerwGE 80, 96). Die Bezeichnung als Abgaben- bzw. Beitragsbescheid gehört nicht zum verfügenden Teil des Bescheides, sondern zu dessen Gründen.