Der Antrag wird abgelehnt.
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Verfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen, welche diese auf sich behält.
Der Streitwert wird auf 5.000,00 Euro festgesetzt.
Die Antragstellerin begehrt mit ihrem Antrag nach §
I. Der Antrag der Antragstellerin auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung ihres Widerspruchs gegen die der Beigeladenen erteilte Baugenehmigung ist nach §
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