I. Seit den sechziger Jahren kam es zwischen mehreren im Raum H. ansässigen Tief- und Straßenbauunternehmen im Zusammenhang mit der Vergabe von Aufträgen der Stadt H. zu Submissionsabsprachen. Diese erfolgten in der Weise, daß bei ausgeschriebenen Bauvorhaben von den Kartellmitgliedern ein Unternehmen "herausgestellt" wurde, das das niedrigste Angebot einreichen sollte, während die übrigen Unternehmen die Abgabe höherer Schutzangebote zusagten. Bei offenen Ausschreibungen, zu denen die Stadt in den achtziger Jahren überging, bestand allerdings die Gefahr, daß ein Nichtkartellmitglied günstiger anbot und den Zuschlag erhielt. Das jeweils "herausgestellte" Unternehmen suchte dies dadurch zu verhindern, daß es Kontakte zu Mitarbeitern der Vergabebehörde dazu nutzte, Einblick in die Submissionsunterlagen des Kartellaußenseiters zu erhalten, um das eigene Angebot entsprechend anzupassen. Um die städtischen Beamten für eine solche dienstpflichtwidrige Hilfe zu gewinnen, ließen ihnen einzelne Firmen auch materielle Zuwendungen zukommen.
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