Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts Karlsruhe vom 5. April 2017 -
Die Antragstellerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens.
Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 22.870 Euro festgesetzt.
Die zulässige Beschwerde hat keinen Erfolg. Auf der Grundlage der Gründe, die in der Begründung der Beschwerde angeführt sind und auf deren Prüfung der Senat beschränkt ist (§
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