Die Berufung der Beklagten gegen das am 17. September 2021 verkündete Urteil der 4. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Köln -
Die Kosten des Berufungsverfahrens werden der Beklagten auferlegt.
Dieses Urteil sowie das des Landgerichts sind vorläufig vollstreckbar. Der Beklagten bleibt vorbehalten, die Vollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe von 10.000 € abzuwenden, wenn nicht der Kläger zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
I.
Der Kläger ist ein gerichtsbekannter Verein zur Bekämpfung des unlauteren Wettbewerbs und unstreitig auch in diesem Rechtsstreit aktivlegitimiert iSd. §
Die Beklagte betreibt den Handel mit Lebensmitteln, hierunter insbesondere Salzprodukten, die sie u.a. über ihren Onlineshop unter www.l..de anbietet.
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