Beschluss
I. Der Senat beabsichtigt, die Berufung der Antragstellerin gegen das Urteil des Landgerichts Hamburg vom 25. Februar 2020, Az.
II. Die Antragstellerin kann hierzu binnen zwei Wochen Stellung nehmen.
A.
Die Berufung der Antragstellerin hat offensichtlich keine Aussicht auf Erfolg.
I.
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