Auf die Berufung der Verfügungsbeklagten wird das am 18.12.2020 verkündete Urteil der 8. Kammer für Handelssachen des Landgerichts Düsseldorf, Az.
Die Kosten der Berufung haben die Verfügungsklägerin zu 40 % und die Verfügungsbeklagte zu 60 % zu tragen. Die Kosten erster Instanz haben - in Abänderung der erstinstanzlichen Kostenentscheidung - die Verfügungsklägerin zu 45 % und die Verfügungsbeklagte zu 55 % tragen.
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