Beweislast bei arbeitsteiliger Herstellung einer Bauleistung
OLG Koblenz, Urteil vom 09.07.1998 - Aktenzeichen 5 U 74/98
DRsp Nr. 2000/5433
Beweislast bei arbeitsteiliger Herstellung einer Bauleistung
Wirken der Auftraggeber (Landesstraßenverwaltung) und der Auftragnehmer bei der Beseitigung von Straßenschäden dergestalt arbeitsteilig zusammen, daß beide einen Teil der Arbeitskräfte und des Materials stellen, so hat der Auftraggeber bei späterem Auftreten von Mängeln darzulegen und zu beweisen, daß diese auf den Beitrag des Auftragnehmers zurückzuführen sind.
Normenkette:
VOB/B § 13 Nr. 5 Abs. 2;
Hinweise:
Revision nicht angenommen (BGH, Beschluß vom 04.11.1999)