Auf die Berufung der Klägerin wird unter Zurückweisung des weitergehenden Rechtsmittels das am 18. August 2006 verkündete Urteil der Zivilkammer 3 des Landgerichts Berlin -
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 16.841,50 EUR nebst 4 % Zinsen seit dem 30. Januar 2001 zu zahlen.
Das Urteil ergeht in Höhe von 7.718,17 EUR (15.095,43 DM) unter Vorbehalt einer Aufrechnungsforderung des Beklagten wegen Mietausfällen und in Höhe von 2.668,94 EUR (5.220,00 DM) unter Vorbehalt einer Aufrechnungsforderung des Beklagten wegen Mehrkosten für Dachdeckerarbeiten.
Von den Kosten des Rechtsstreits haben die Klägerin 60/100 und der Beklagte 40/100 zu tragen.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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