Die klagende Bundesanstalt für Arbeit verlangt vom Beklagten den Ersatz ihres bei einer Überschwemmung erlittenen Schadens. Die Vorinstanzen haben der Klage mit insgesamt 1.563.226,08 DM stattgegeben. Die von der Klägerin zu höheren Prozentsätzen begehrten Zinsen sind ihr lediglich auf der Grundlage eines Zinsfußes von 4% zugesprochen worden.
Mit der Revision greift die Klägerin das Urteil des Berufungsgerichts insoweit an, als ihr ab jeweiliger Rechtshängigkeit der Teilbeträge der Hauptsache Zinsen aberkannt worden sind.
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