Die Beschwerde der Klägerin gegen die Nichtzulassung der Revision in dem auf die mündliche Verhandlung vom 27. September 2021 ergangenen Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs wird zurückgewiesen.
Die Klägerin trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens mit Ausnahme der Kosten der Beigeladenen.
Der Wert des Streitgegenstandes wird für das Beschwerdeverfahren auf 5 000 € festgesetzt.
Die auf §
I. 1. Die Beschwerde möchte der Sache nach rechtsgrundsätzlich klären lassen,
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