Die Beschwerde des Antragstellers gegen die Streitwertfestsetzung in dem Beschluss des Verwaltungsgerichts Münster vom 5.4.2022 wird zurückgewiesen.
Das Verfahren über die Beschwerde ist gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Die Beschwerde, über die der Senat gemäß § 68 Abs. 1 Satz 5 i. V. m. §
Die angegriffene Streitwertfestsetzung entspricht den gesetzlichen Vorgaben. Gemäß §
Vgl. BVerwG, Beschluss vom 7.9.2016 -
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|