OVG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 24.02.2016
7 D 87/14.NE
Normen:
BauGB § 1 Abs. 3 S. 1; BauGB § 1a Abs. 3 S. 1-2; BauGB § 1 Abs. 7; BauGB § 3 Abs. 2; BauGB § 4 Abs. 2; BauGB § 4a Abs. 3; BauGB § 9; BauNVO § 4 Abs. 2;

Bestimmtheitsgebot des Bebauungsplans hinsichtlich der städtebaulichen Erforderlichkeit; Anforderungen an den naturschutzrechtlichen Ausgleich i.R.d. Überplanung einer als Acker genutzten Fläche

OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 24.02.2016 - Aktenzeichen 7 D 87/14.NE

DRsp Nr. 2016/5514

Bestimmtheitsgebot des Bebauungsplans hinsichtlich der städtebaulichen Erforderlichkeit; Anforderungen an den naturschutzrechtlichen Ausgleich i.R.d. Überplanung einer als Acker genutzten Fläche

1. Das Bestimmtheitsgebot gilt auch für Bebauungspläne. Die zeichnerischen und die textlichen Festsetzungen müssen aus sich heraus bestimmt und verständlich sein. Die von den Festsetzungen Betroffenen müssen vorhersehen können, welchen Einwirkungen ihre Grundstücke ausgesetzt sind. Ob eine Festsetzung den Anforderungen des Bestimmtheitsgebots genügt, ist regelmäßig eine Frage des Einzelfalls und keiner grundsätzlichen Klärung zugänglich.