Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.
Der Beigeladene trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst.
III.Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000 € festgesetzt.
Der Kläger wendet sich gegen die Anordnung der Beseitigung einer Hebebühne in dem Garagengebäude auf seinem Baugrundstück. Die Beseitigung wurde im Rahmen einer Nutzungsuntersagung, die für die Nutzung des Garagengebäudes als Kfz-Werkstatt ausgesprochen wurde und bestandskräftig geworden ist, angeordnet.
Der Antrag auf Zulassung der Berufung ist zulässig.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|