Auf die Beschwerde der Beklagten zu 2) bis 5) vom 08.12.2021 wird der Streitwertbeschluss des Landgerichts Münster vom 25.11.2021 in Gestalt der Nichtabhilfeentscheidung vom 02.02.2022 dahin abgeändert, dass der Streitwert auf 6.400,00 EUR festgesetzt wird.
Das weitergehende Rechtsmittel wird zurückgewiesen.
Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei, außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
I.
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