OLG Hamm - Beschluss vom 11.05.2022
8 W 7/22
Normen:
GKG § 68 Abs. 1 S. 1; GKG § 68 Abs. 3;
Fundstellen:
GmbHR 2022, 808
NZG 2022, 1019
ZIP 2022, 1325
Vorinstanzen:
LG Münster, vom 25.11.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 24 O 11/21

Beschwerde gegen einen StreitwertbeschlussAnfechtung verschiedener Beschlüsse mit mehreren AnträgenEntlastung von Geschäftsführern

OLG Hamm, Beschluss vom 11.05.2022 - Aktenzeichen 8 W 7/22

DRsp Nr. 2022/8348

Beschwerde gegen einen Streitwertbeschluss Anfechtung verschiedener Beschlüsse mit mehreren Anträgen Entlastung von Geschäftsführern

Zur Bemessung des Streitwerts einer Beschlussmängelklage, mit der die Nichtigkeit/Anfechtbarkeit gleich lautender Beschlüsse der Gesellschafterversammlungen einer GmbH & Co. KG und ihrerKomplementär-GmbH verfolgt wird.

Tenor

Auf die Beschwerde der Beklagten zu 2) bis 5) vom 08.12.2021 wird der Streitwertbeschluss des Landgerichts Münster vom 25.11.2021 in Gestalt der Nichtabhilfeentscheidung vom 02.02.2022 dahin abgeändert, dass der Streitwert auf 6.400,00 EUR festgesetzt wird.

Das weitergehende Rechtsmittel wird zurückgewiesen.

Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei, außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.

Normenkette:

GKG § 68 Abs. 1 S. 1; GKG § 68 Abs. 3;

Gründe

I.