1. Auf die Beschwerde der Antragsgegner wird die Wertfestsetzung in Ziff. 3 des Beschlusses der Zivilkammer 16 des Landgerichts Berlin vom 25. März 2019 -
Der Wert des Verfahrens für die erste Instanz wird auf bis 8.000 € festgesetzt, wobei der Verfahrenswert für das Widerspruchsverfahren bis 6.000 € beträgt.
2. Das Verfahren ist gerichtsgebührenfrei. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
I.
Die gegen die Festsetzung des Verfahrenswertes auf 5.600 € (betreffend die Zusendung von zwei Werbe-E-Mails an eine geschäftlich genutzte E-Mail-Adresse) mit dem Ziel der Heraufsetzung auf 11.000 € eingelegte Beschwerde des Antragstellers ist gemäß §
1.
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