Auf die Beschwerde der Prozessbevollmächtigten der Klägerin wird die Streitwertfestsetzung im Urteil der 8. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 7. Mai 2020 abgeändert.
Der Streitwert für die erste Instanz wird unter Zurückweisung der weitergehenden Beschwerde auf 38.450,00 Euro festgesetzt.
Die noch innerhalb der Sechs-Monats-Frist nach §
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