Auf die Beschwerde der Beklagten wird der Streitwertbeschluss der 4c Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf vom 14.04.2021 abgeändert.
Der Streitwert für die erste Instanz wird auf 150.000,00 EUR festgesetzt.
II.Die Entscheidung ergeht gerichtsgebührenfrei; außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
Die Beschwerde der Beklagten gegen die Streitwertfestsetzung des Landgerichts im Teilanerkenntnis- und Schlussurteil vom 14.04.2021 ist gemäß §
1.
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