Auf die Beschwerde der Beklagten wird die Streitwertfestsetzung in dem Beschluss des Sozialgerichts Potsdam vom 29. Juli 2021 abgeändert und der Streitwert für das Verfahren vor dem Sozialgericht auf 10.000 Euro festgesetzt.
Kosten für das Beschwerdeverfahren sind nicht zu erstatten .
I.
Die Beteiligten streiten über Festsetzung des Streitwertes für eine Klage bei dem Sozialgericht (
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