Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II.Die Beigeladene zu 2 trägt die Kosten des Beschwerdeverfahrens. Der Beigeladene zu 1 trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst.
III.Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 3.750,- Euro festgesetzt.
I.
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