1. Die sofortige Beschwerde der Antragstellerin vom 19. August. 2019 gegen den Beschluss der Vergabekammer des Landes Berlin, 1. Beschlussabteilung, vom 30. Juli 2019 Aktenzeichen VK-BI -09/19 wird zurückgewiesen.
2 Die Antragstellerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich des Verfahrens auf Verlängerung der aufschiebenden Wirkung und der notwendigen Auslagen der Beigeladenen zu tragen.
3. Die Hinzuziehung eines Verfahrensbevollmächtigten durch die Antragsgegnerin im Beschwerdeverfahren wird für notwendig erklärt.
4. Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 30.000.000 Euro festgesetzt.
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