1. Die Beschwerde der Antragstellerin gegen den Beschluss der Vergabekammer Mecklenburg-Vorpommern vom 09.11.2018 - 2 VK 05/18 - wird zurückgewiesen.
2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich des Eilverfahrens tragen Antragstellerin und Antragsgegner je zur Hälfte. Außergerichtliche Kosten werden nicht erstattet.
3. Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 80.000 € festgesetzt.
I.
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