VGH Bayern - Beschluss vom 09.04.2021
9 CS 21.553
Normen:
BayBO § 80 Abs. 5; BayBO § 80a Abs. 3; BauGB § 31 Abs. 2;
Vorinstanzen:
VG Ansbach, vom 19.01.2021 - Vorinstanzaktenzeichen AN 17 S 20.1811

Beschwerde eines Nachbarn gegen eine für das Nachbargrundstück erteilte isolierte Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplans hinsichtlich dort festgesetzter Baugrenzen und der Höhe der Einfriedung

VGH Bayern, Beschluss vom 09.04.2021 - Aktenzeichen 9 CS 21.553

DRsp Nr. 2021/6489

Beschwerde eines Nachbarn gegen eine für das Nachbargrundstück erteilte isolierte Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplans hinsichtlich dort festgesetzter Baugrenzen und der Höhe der Einfriedung

Tenor

I.

Die Beschwerde wird zurückgewiesen.

II.

Die Antragsteller tragen die Kosten des Beschwerdeverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen als Gesamtschuldner.

III.

Der Streitwert wird für das Beschwerdeverfahren auf 3.750 Euro festgesetzt.

Normenkette:

BayBO § 80 Abs. 5; BayBO § 80a Abs. 3; BauGB § 31 Abs. 2;

Gründe

I.

Die Antragsteller wenden sich als Eigentümer des Grundstücks FlNr. ... Gemarkung P* ... gegen eine dem Beigeladenen für das Nachbargrundstück durch die Antragsgegnerin mit Bescheid vom 30. Juli 2020 erteilte isolierte Befreiung von den Festsetzungen des Bebauungsplans L-11-91 hinsichtlich dort festgesetzter Baugrenzen und der Höhe der Einfriedung.