OVG Hamburg - Urteil vom 27.05.1993
Bf II 108/91
Normen:
BauGB § 30 ;
Fundstellen:
BauR 1993, 579
DÖV 1994, 311
NJW 1994, 1299

Beschränkung der Zahl der auf einem Grundstück zulässigen Wohngebäude nicht durch Grundstücksmindestgröße und Zweiwohnungsklausel

OVG Hamburg, Urteil vom 27.05.1993 - Aktenzeichen Bf II 108/91

DRsp Nr. 1998/3329

Beschränkung der Zahl der auf einem Grundstück zulässigen Wohngebäude nicht durch Grundstücksmindestgröße und Zweiwohnungsklausel

»Ein Bebauungsplan beschränkt die Zahl der auf einem Wohngrundstück zulässigen WohnGebäude nicht auf ein Wohnhaus, indem er die Grundstücksmindestgröße und eine Zweiwohnungsklausel festsetzt. Solche Beschränkungen der Gebäudezahl lassen sich durch Baukörperausweisungen, enge Baugrenzen oder Bebauungstiefen erreichen; fehlen derartige Festsetzungen, dann kann die Errichtung mehrerer WohnGebäude nur unter den Voraussetzungen des § 15 BauNVO planungsrechtlich verhindert werden.«

Normenkette:

BauGB § 30 ;

Tatbestand:

Der Kläger möchte auf seinen drei Grundstücken westlich des Weges je zwei allseitig freistehende Einfamilienhäuser errichten und begehrt hierfür drei Bauvorbescheide.