OVG Nordrhein-Westfalen - Beschluss vom 08.02.2022
2 A 2765/20
Normen:
BauGB § 9 Abs. 2a;
Vorinstanzen:
VG Düsseldorf, - Vorinstanzaktenzeichen 9 K 9273/18

Berufung gegen verweigerte Baugenehmigung für Errichtung eines Lebensmittel-Discounters aufgrund entgegenstehendem Bebauungsplan

OVG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 08.02.2022 - Aktenzeichen 2 A 2765/20

DRsp Nr. 2022/2968

Berufung gegen verweigerte Baugenehmigung für Errichtung eines Lebensmittel-Discounters aufgrund entgegenstehendem Bebauungsplan

Tenor

Der Antrag wird abgelehnt.

Die Klägerin trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens.

Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 157.500,00 Euro festgesetzt.

Normenkette:

BauGB § 9 Abs. 2a;

Gründe

Der Antrag der Klägerin auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg.

Die von ihr allein geltend gemachten ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils (Zulassungsgrund nach § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) ergeben sich aus dem insoweit maßgeblichen (§ 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO) Zulassungsvorbringen nicht.