OLG Bremen - Beschluss vom 24.05.2006
Verg 1/06
Normen:
GWB § 97 Abs. 5 ; VOB/A § 21 Nr. 1 Abs. 1, Abs. 2 § 25 Nr. 1 Abs. 1 lit. b ;
Fundstellen:
OLGReport-Bremen 2006, 638
ZfBR 2006, 719
Vorinstanzen:
VK Bremen - VK 13/05 - 6.1.2006,

Berücksichtigung weiterer Kriterien bei der Vergabe; Vorlage einer Geräteliste; Berücksichtigung eines unangemessen niedrigen Angebots

OLG Bremen, Beschluss vom 24.05.2006 - Aktenzeichen Verg 1/06

DRsp Nr. 2007/16572

Berücksichtigung weiterer Kriterien bei der Vergabe; Vorlage einer Geräteliste; Berücksichtigung eines "unangemessen niedrigen" Angebots

»1. Werden in der Vergabebekanntmachung neben dem Preis noch weitere Kriterien als für die Zuschlagserteilung maßgeblich genannt, so handelt die Vergabestelle nicht fehlerhaft, wenn sie im Vergabevermerk niederlegt, dass sämtliche Angebote hinsichtlich der weiteren Kriterien gleich zu beurteilen seien, so dass der Zuschlag allein auf der Grundlage des (niedrigsten) Preises zu erteilen sei. 2. Wird in der Vergabebekanntmachung von den Anbietenden die Vorlage einer Geräteliste verlangt, so ist damit nicht die Notwendigkeit verbunden, dass der Anbietende Eigentümer der einzusetzenden Geräte sein muss oder diese im Zeitpunkt der Abgabe des Angebots bereits verbindlich angemietet hat. Dies gilt jedenfalls dann, wenn es sich bei dem einzusetzenden Gerät um ein seltenes und kostenaufwendiges Objekt handelt.