Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Die Klägerin hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen.
I.
Die Klägerin - eine kubanische Staatsangehörige - wendet sich gegen den Bescheid des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge vom 1. Oktober 2018, mit dem ihr Antrag auf Asylanerkennung abgelehnt, ihr die Flüchtlingseigenschaft und der subsidiäre Schutzstatus nicht zuerkannt wurden, ferner festgestellt wurde, dass Abschiebungsverbote nach §
II.
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