Berechnung des Vergütungsanspruchs; Abgrenzung zwischen erbrachten und nicht erbrachten Leistungen eines Pauschalvertrages
BGH, Urteil vom 11.02.1999 - Aktenzeichen VII ZR 91/98
DRsp Nr. 1999/3982
Berechnung des Vergütungsanspruchs; Abgrenzung zwischen erbrachten und nicht erbrachten Leistungen eines Pauschalvertrages
»a) Der sich aus § 645 Abs. 1BGB ergebende Anspruch auf Vergütung der geleisteten Arbeit ist nach den Grundsätzen zu berechnen, die die Rechtsprechung für den Anspruch auf Vergütung der erbrachten Leistungen nach einem gekündigten Werkvertrag entwickelt hat.b) Die Abgrenzung zwischen erbrachten und nicht erbrachten Leistungen eines Pauschalvertrages muß nicht zwingend durch ein Aufmaß erfolgen. Sie kann sich aus den Umständen der Vertragsabwicklung ergeben.c) Die nachträgliche Bewertung der erbrachten Leistung muß den Besteller in die Lage versetzen, sich sachgerecht zu verteidigen. Eine ausreichend aufgegliederte, gewerkebezogene Kalkulation kann im Einzelfall genügen.«