Auf die Berufung des Klägers wird das Urteil der 15. Zivilkammer des Landgerichts Münster vom 24.04.2020 unter Zurückweisung der Berufung im Übrigen teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst.
Der Beklagte wird verurteilt, an den Kläger 38.860,18 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 31.03.2004 zu zahlen.
Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
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