Der Streitwertbeschluss wird geändert.
Der Streitwert wird auf die Wertstufe bis 45.000,00 Euro festgesetzt.
Die weitergehende Beschwerde wird zurückgewiesen.
Das Beschwerdeverfahren ist gerichtsgebührenfrei. Kosten werden nicht erstattet.
Das Oberverwaltungsgericht entscheidet gemäß §§
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