Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die von den Bevollmächtigten der Klägerin in eigenem Namen eingelegte Beschwerde, über die nach §
Sie hat aber in der Sache keinen Erfolg. Das Verwaltungsgericht hat den Streitwert für das Verfahren durch den Abhilfebeschluss vom 6. November 2018 in Höhe von 10.000 Euro nicht zu niedrig festgesetzt.
Gemäß §
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