Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
Die zulässige Beschwerde gegen den Streitwertbeschluss des Verwaltungsgerichts Regensburg vom 30. Juli 2018 ist unbegründet. Das Verwaltungsgericht hat den Streitwert für das Anfechtungsbegehren zu Recht auf 5.000 Euro festgesetzt. Nach §
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