OVG Niedersachsen - Urteil vom 03.04.2007
9 LC 149/04
Normen:
BauGB § 128 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
VG Lüneburg, vom 17.03.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 3 A 171/02

Beitragsfähiger Erschließungsaufwand - Änderung, Bauprogramm, Erschließungsaufwand, Erschließungsbeitrag, Fahrbahn, Fahrbahnunterbau

OVG Niedersachsen, Urteil vom 03.04.2007 - Aktenzeichen 9 LC 149/04

DRsp Nr. 2008/7501

Beitragsfähiger Erschließungsaufwand - Änderung, Bauprogramm, Erschließungsaufwand, Erschließungsbeitrag, Fahrbahn, Fahrbahnunterbau

»Kosten für die teilweise Herstellung einer Fahrbahn, die später bei endgültiger Herstellung nicht mehr dem zwischenzeitlich geänderten Ausbauprogramm entspricht und im Zuge der endgültigen Herstellung der Erschließungsanlage entfernt wird, können nicht in den beitragsfähigen Erschließungsaufwand eingerechnet werden.«

Normenkette:

BauGB § 128 Abs. 1 ;

Gründe:

I.

Die Beteiligten streiten - allein in der Höhe - über die Heranziehung zu einem Erschließungsbeitrag für die erstmalige Herstellung des "E. - F. - Wegs".