Das Verfahren wird eingestellt.
II.Der Beschluss des Verwaltungsgerichts Ansbach vom 29. November 2018 ist in den Nummern 1 und 2 wirkungslos geworden.
III.Der Antragsgegner trägt die Kosten des Verfahrens in beiden Rechtszügen.
IV.Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.500 Euro festgesetzt.
Das Verfahren ist aufgrund der übereinstimmenden Erledigungserklärungen der Beteiligten einzustellen (§
Die Kostenentscheidung beruht auf §
Die Streitwertfestsetzung beruht auf §
Dieser Beschluss ist unanfechtbar (§
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