OVG Hamburg - Urteil vom 04.11.1999
2 E 29/96.N
Normen:
BauGB § 1 Abs. 6 §§ 3 8 Abs. 2 § 9 Abs. 1 Nr. 15 § 34 Abs. 1 ;
Fundstellen:
ZfBR 2000, 498

Behandlung einer Kleingartenanlage im Bebauungsplan

OVG Hamburg, Urteil vom 04.11.1999 - Aktenzeichen 2 E 29/96.N

DRsp Nr. 2001/3376

Behandlung einer Kleingartenanlage im Bebauungsplan

»1. Es ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden, daß § 3 BauGB eine individuelle Benachrichtigung der von einem künftigen Bebauungsplan betroffenen Grundeigentümer nicht vorsieht.2. Es entspricht dem Entwicklungsgebot des § 8 Abs. 2 BauGB, wenn eine private Grünfläche mit dem Zusatz "Dauerkleingärten" durch Bebauungsplan dort festgesetzt wird, wo der Flächennutzungsplan eine Grünfläche darstellt.3. Die Beurteilung, ob sich eine Kleingartenanlage nach den tatsächlichen Verhältnissen zu einem Wochenendhausgebiet und damit zu einem im Zusammenhang bebauten Ortsteil entwickelt hat, erfordert eine Gesamtbetrachtung anhand aller dafür wesentlichen Kriterien. Der Charakter als Wochenendhausgebiet läßt sich nicht schon damit begründen, daß die tatsächlichen Nutzungsverhältnisse auf einer mehr oder weniger großen Zahl von Parzellen nicht in jeder Hinsicht den Rahmen des Kleingartenrechts einhalten.«

Normenkette:

BauGB § 1 Abs. 6 §§ 3 8 Abs. 2 § 9 Abs. 1 Nr. 15 § 34 Abs. 1 ;

Tatbestand:

Die Antragsteller wenden sich mit ihrem Normenkontrollantrag gegen den Bebauungsplan Eißendorf 40.