I. Die Beklagte schrieb im Jahre 1991 europaweit im offenen Verfahren die Rohbauarbeiten im Zusammenhang mit der Erweiterung eines Klärwerks aus. Die für die Entscheidung des Rechtsstreits entscheidungserheblichen Textstellen der Bekanntmachung lauten wie folgt:
"11. Mindestbedingungen:
Nachweis des Umsatzes an Bauleistungen in den letzten drei Geschäftsjahren; der in den letzten drei Geschäftsjahren ausgeführten vergleichbaren Bauleistungen mit Angabe des Auftraggebers, der Ausführungsarten und der Ausführungszeit; der verfügbaren technischen Ausrüstung ... Leistungsfähigkeit. Fachkunde.
12. ...
13. Zuschlagskriterien:
Der Zuschlag wird nach §
Die Bewerbungsbedingungen enthielten unter Nr. 10 weitere Anforderungen zum Eignungsnachweis, jedoch keine zusätzlichen Hinweise zu den Zuschlagskriterien. Das Auftragsvolumen war mit rund 20 Mio. DM veranschlagt.
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