Der Bebauungsplan "Sondergebiet Einzelhandel Wilferdinger Höhe" der Stadt Pforzheim vom 15. Dezember 2015 wird für unwirksam erklärt.
Die Antragsgegnerin trägt die Kosten des Verfahrens.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Die Antragstellerin wendet sich gegen den Bebauungsplan Nr. 740 "Sondergebiet Einzelhandel Wilferdinger Höhe" der Antragsgegnerin vom 15. Dezember 2015.
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