Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird verworfen.
II.Der Kläger hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen.
III.Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 1.850,- Euro festgesetzt.
Der Antrag des Klägers auf Zulassung der Berufung ist unzulässig und deshalb in entsprechender Anwendung von §
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