Der Antrag der Beklagten auf Zulassung der Berufung gegen das Urteil des Verwaltungsgerichts des Saarlandes vom 12. Dezember 2018 -
Die Kosten des Zulassungsverfahrens trägt die Beklagte.
Der Streitwert wird für das Berufungszulassungsverfahren auf 10.000,- € festgesetzt.
I.
Die Klägerin wendet sich gegen die Versagung einer Baugenehmigung für eine Werbeanlage durch die Beklagte.
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