Auf die Berufung der Beklagten wird das am 23.01.2007 verkündete Urteil der 5. Zivilkammer - Einzelrichter - des Landgerichts Wuppertal unter Zurückweisung der weitergehenden Berufung teilweise abgeändert und wie folgt neu gefasst:
Der Beklagte wird verurteilt, an die Klägerin 69.392,93 € nebst Zinsen in Höhe von 8 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz seit dem 12.05.2002 zu zahlen.
Die weitergehende Klage und die Widerklage werden abgewiesen.
Die Kosten des ersten Rechtszugs werden der Klägerin zu 5 % und dem Beklagten zu 95 % auferlegt.
Der Beklagte trägt die Kosten des Berufungsverfahrens.
Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.
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