Die Rechtsbeschwerde gegen den Beschluss des 8. Zivilsenats - 2. Senat für Familiensachen - des Oberlandesgerichts Naumburg vom 29. August 2018 wird auf Kosten der weiteren Beteiligten zu 1 zurückgewiesen.
Wert: 550 €
I.
In dem vorliegenden Sorgerechtsverfahren ist die Beteiligte zu 1 durch Beschluss des Familiengerichts vom 9. November 2016 zum berufsmäßigen Verfahrensbeistand für das betroffene Kind mit dem erweiterten Aufgabenkreis gemäß §
Am 15. Mai 2018 hat die Beteiligte zu 1 die Festsetzung einer Pauschalvergütung nach §
II.
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