OLG Düsseldorf - Beschluß vom 15.02.2000
22 W 5/00
Normen:
ZPO § 406 ;
Fundstellen:
IBR 2000, 294
OLGReport-Düsseldorf 2000, 271

Befangenheit eines Sachverständigen

OLG Düsseldorf, Beschluß vom 15.02.2000 - Aktenzeichen 22 W 5/00

DRsp Nr. 2000/5380

Befangenheit eines Sachverständigen

Ordnet das Gericht in einem Beweisbeschluß die Vernehmung eines als Privatgutachter für eine Partei tätig gewesenen Sachverständigen nicht nur zu Fragen des Zeugen-, sondern auch des Sachverständigenbeweises an, so kann der Sachverständige wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden.

Normenkette:

ZPO § 406 ;
Fundstellen
IBR 2000, 294
OLGReport-Düsseldorf 2000, 271