OLG Düsseldorf, Beschluß vom 15.02.2000 - Aktenzeichen 22 W 5/00
DRsp Nr. 2000/5380
Befangenheit eines Sachverständigen
Ordnet das Gericht in einem Beweisbeschluß die Vernehmung eines als Privatgutachter für eine Partei tätig gewesenen Sachverständigen nicht nur zu Fragen des Zeugen-, sondern auch des Sachverständigenbeweises an, so kann der Sachverständige wegen Besorgnis der Befangenheit abgelehnt werden.