Der Antrag wird abgelehnt.
Der Kläger trägt die Kosten des Zulassungsverfahrens mit Ausnahme der außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen zu 2, die dieser selbst trägt. Die außergerichtlichen Kosten des Beigeladenen zu 1 sind erstattungsfähig.
Der Streitwert wird auch für das Zulassungsverfahren auf 5.000 Euro festgesetzt.
Der zulässige Antrag ist unbegründet.
Aus den innerhalb der Frist des §
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