VGH Bayern - Beschluss vom 02.08.2021
9 ZB 21.182
Normen:
BauGB § 30 Abs. 1; BauGB § 31 Abs. 2;

Beanspruchung der Erteilung einer Baugenehmigung für den Neubau von zwei Einfamilienhäusern und zwei Garagen; Befreiung von der Festsetzung von Baugrenzen

VGH Bayern, Beschluss vom 02.08.2021 - Aktenzeichen 9 ZB 21.182

DRsp Nr. 2021/13115

Beanspruchung der Erteilung einer Baugenehmigung für den Neubau von zwei Einfamilienhäusern und zwei Garagen; Befreiung von der Festsetzung von Baugrenzen

Tenor

I.

Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.

II.

Die Klägerin hat die Kosten des Zulassungsverfahrens einschließlich der außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen zu 2 und 3 zu tragen. Die Beigeladene zu 1 trägt ihre außergerichtlichen Kosten selbst.

III.

Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 40.000,00 Euro festgesetzt.

Normenkette:

BauGB § 30 Abs. 1; BauGB § 31 Abs. 2;

Gründe

I.

Die Klägerin begehrt die Erteilung einer Baugenehmigung für den Neubau von zwei Einfamilienhäusern und zwei Garagen auf dem Grundstück FlNr. ******* Gemarkung G******** (** ************ *). Das Baugrundstück liegt innerhalb des Bebauungsplans "H***********" der Beigeladenen zu 1 in der Fassung der am 23. Dezember 2011 bekanntgemachten 5. Änderung vom 6. Dezember 2011.