OLG Stuttgart - Urteil vom 19.01.2006
7 U 108/05
Normen:
ABN § 2 Nr. 1, 3 ;
Fundstellen:
BauR 2006, 1920
NZBau 2006, 437
OLGReport-Stuttgart 2006, 543
VersR 2007, 494
Vorinstanzen:
LG Stuttgart, vom 09.05.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 22 O 95/05

Bauwesenversicherung: Selbstständige Bauleistung - Leistungsausschluss wegen Mangels

OLG Stuttgart, Urteil vom 19.01.2006 - Aktenzeichen 7 U 108/05

DRsp Nr. 2006/21424

Bauwesenversicherung: Selbstständige Bauleistung - Leistungsausschluss wegen Mangels

»1. Zur Frage einer selbstständigen Bauleistung im Sinne von § 2 Nr. 1 der Allgemeinen Bedingungen für die Bauwesenversicherung von Gebäudeneubauten durch den Auftraggeber (ABN) - Fassung 1995 (im Anschluss an BGHZ 75, 62 = VersR 1979, 856) 2. Eine von Anfang an mangelhafte, nach § 2 Nr. 3 ABN nicht entschädigungspflichtige Bauleistung liegt vor, wenn in bereits erstellte Schalungen von Stahlbetonwänden durch eine Fachfirma Lüftungsrohre eingebracht werden, die aufgrund ihrer zu gering dimensionierten Wandstärke dem Druck des eingefüllten Betons nicht standhalten.«

Normenkette:

ABN § 2 Nr. 1, 3 ;

Entscheidungsgründe:

A

Die Klägerin, Auftraggeberin eines Museumsneubaus in der xxx in xxx, macht gegen die Beklagte Ansprüche aus einer Bauleistungsversicherung geltend. Dieser liegen die Allgemeinen Bedingungen für die Bauwesenversicherung von Gebäuden durch Auftraggeber (ABN)-Fassung Januar 2001 sowie Besondere Vertragsbedingungen, die aus dem Versicherungsschein vom 21. August 2002 (Bl. 121 ff d.A.) ersichtlich sind, zu Grunde.