OLG Celle - Urteil vom 07.02.2006
14 U 108/05
Normen:
BGB § 648 Abs. 1 § 649 ; VOB/B § 8 Nr. 1 Abs. 2 ;
Vorinstanzen:
LG Hannover, vom 15.04.2005 - Vorinstanzaktenzeichen 16 O 244/04

Bauvertragsrecht: Schlussrechnung bei gekündigtem Pauschalpreisvertrag

OLG Celle, Urteil vom 07.02.2006 - Aktenzeichen 14 U 108/05

DRsp Nr. 2007/8232

Bauvertragsrecht: Schlussrechnung bei gekündigtem Pauschalpreisvertrag

»Nennt der Auftragnehmer bei der Abrechnung eines gekündigten Pauschalpreisvertrags für die nicht erbrachten Leistungen nur pauschale Beträge, ohne darzulegen, wie die Preise ermittelt worden sind und ohne seine Kalkulation offen zu legen, ist die Abrechnung nicht prüfbar.«

Normenkette:

BGB § 648 Abs. 1 § 649 ; VOB/B § 8 Nr. 1 Abs. 2 ;

Gründe:

I. Die Parteien streiten um Werklohn der Klägerin in Höhe von 75.000 EUR und um die Eintragung einer Bauhandwerkersicherungshypothek wegen einer Forderung in Höhe von 37.500 EUR, zu deren Sicherung im vorangehenden einstweiligen Verfügungsverfahren vom Landgericht bereits eine Vormerkung erlassen worden ist.