I.
Die Klägerin macht mit einer Teilklage die Rückzahlung von 10.000,00 EUR aus einem Bauträgervertrag geltend.
Mit notariell beurkundetem "Bauträgerkaufvertrag" vom 25.07.2003 verkaufte die Beklagte Ziff. 1, vertreten durch ihren Geschäftsführer, den Beklagten Ziff. 2, der Klägerin eine bereits im Rohbau errichtete Doppelhaushälfte zu einem Gesamtkaufpreis von 180.000,00 EUR. Der Kaufvertrag enthält in § 6 folgenden Ratenzahlungsplan:
"Der Kaufpreis ist in Teilbeträgen zu zahlen. Die Höhe der zu zahlenden Teilbeträge legt der Veräußerer entsprechend dem tatsächlichen Bauablauf wie folgt fest:
a) 80 % = 144.000,00 EUR nach Wirksamkeit dieses Kaufvertrags - der Vertrag wird mit seiner Beurkundung wirksam - jedoch nicht vor dem 01.09. 2003,
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