Unter dem 25. Juni 1996 unterbreitete der beklagte Bauträger den Klägern ein notariell beurkundetes Angebot über die schlüsselfertige Errichtung eines Mehrfamilienhauses mit fünf Wohnungen in Sch (Notar Dr. B W, W E UR.-Nr. ). Dieses Angebot nahmen die Kläger am 28. Juni 1996 in entsprechender Form an (Notar Dr. C, M, UR.-Nr. ). Gegenstand des Bauträgervertrages war auch eine Erstvermietungsgarantie mit folgendem Inhalt:
1.
Die Garantiegeberin (= Beklagte) garantiert den Garantienehmern (= Klägern) die erste Vermietung der erworbenen Wohneinheiten einschließlich Stellplatz mit einer Mietlaufzeit von mindestens fünf Jahren.
2.
Die Garantiegeberin verpflichtet sich, den Garantienehmern unterschriftsreife Mietverträge vorzulegen, die folgende Bedingungen enthalten:
2.1 Mietbeginn mit dem 1. Juli 1997.
2.2 Netto-Kaltmiete pro Quadratmeter Wohnfläche bezogen auf fünf Jahre durchschnittlich DM 18,--. Miete pro Stellplatz: DM 35,--.
2.3 Die garantierte zu erzielende Miete gemäß abzuschließender Mietverträge für einen Zeitraum von 60 Monaten berechnet sich wie folgt:
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